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Flächennutzungsplanänderung „Areal Zehentstadel“

Der Gemeinderat von Woringen hat am 15.09.2025 einem Vorentwurf dieser Flächennutzungsplanänderung zugestimmt. Die Planunterlagen des Vorentwurfes werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

vom 7. Oktober 2025 bis einschließlich 7. November 2025 auf der gemeindlichen Internetseite veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach (Außenstelle) im Rathaus der Gemeinde Wolfertschwenden (Rathausplatz 1, 87787 Wolfertschwenden) und im Rathaus der Gemeinde Woringen (Memminger Straße 1, 87789 Woringen) während der allgemeinen Dienststunden oder nach telefonischer Vereinbarung einsehbar. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Woringen (rathaus(at)woringen.de) zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Bebauungsplan „Areal Zehentstadel“

Der Gemeinderat von Woringen hat am 15.09.2025 einem Vorentwurf dieses Bebauungsplanes zugestimmt. Die Planunterlagen des Vorentwurfes werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

vom 7. Oktober 2025 bis einschließlich 7. November 2025 auf der gemeindlichen Internetseite veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach (Außenstelle) im Rathaus der Gemeinde Wolfertschwenden (Rathausplatz 1, 87787 Wolfertschwenden) und im Rathaus der Gemeinde Woringen (Memminger Straße 1, 87789 Woringen) während der allgemeinen Dienststunden oder nach telefonischer Vereinbarung einsehbar. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Woringen (rathaus(at)woringen.de) zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.