Der Gemeinderat von Woringen hat am 07.11.2016 beschlossen, im Bereich des Grundstücks FI.Nr. 152/25 der Gemarkung Woringen den Bebauungsplan „Oberes Ösch III" aufzustellen. Mit diesem Bebauungsplan wird das Wohngebiet „Oberes Ösch II" am südöstlichen Ortsrand von Woringen um ca. 15 Bauplätze nach Osten erweitert. Einen Planentwurf hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 04.12.2017 gebilligt. Das Aufstellungsverfahren erfolgt gemäß§ 13b BauGB i.V. mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB.
Die Planunterlagen dieses Entwurfes des Bebauungsplanes „Obere Ösch III" mit Begründung (Stand: 04.12.2017) liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18. 12. 2017 bis 22. 01. 2018 im Rathaus der Gemeinde Woringen sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach im Rathaus Bad Grönenbach (Bauamt - Zimmer 04) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus.
Während der gesamten Zeit der öffentlichen Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen vorbringen sowie Stellungnahmen abgeben. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.