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Amt für ländliche Entwicklung Schwaben Erhebliche Änderung des Verfahrensgebietes – Bekanntgabe Das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben hat mit Beschluss vom 17.11.2011 das Verfahrensgebiet der Dorferneuerung Woringen geändert. Der Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und die Gebietskarte mit 1 Anlage sind in der Verwaltung der Gemeinde Woringen, Memminger Straße 1, 87789 Woringen vom 27.12.2011 mit 10.01.2012 niedergelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Der Beschluss und die Gebietskarte mit 1 Anlage können innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben unter dem Link „Änderung des Verfahrensgebietes“ eingesehen werden (http://www.ale-schwaben.bayern.de/service/) | |
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